Visa

Öffnungszeiten der Visastelle:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr

Tel.: 00420 257 113 273

Feiertage 2013

Terminvergabe

Terminvergabe der Konsularabteilung

  • Terminvergabe

    Das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Prag informiert!

    Einführung einer Online-Terminvergabe im Januar 2012!

    Ab dem 2. Januar 2012 bietet die Botschaft Prag ihren Kunden die Möglichkeit an, online einen Termin für ihre Besuche beim Konsulat zu vereinbaren. Personen, die einen Pass, Kinderausweis oder ein Visum beantragen wollen oder eine Unterschriftsbeglaubigung oder andere Dienstleistungen nutzen wollen, sollten sich vorab einen Termin für ihren Besuch online reservieren. Die Reservierung ist kostenlos möglich.

    Personen ohne Termin müssen bis zum Ende der Annahmezeiten am jeweiligen Tag warten und können erst dann bedient werden.

    Zu Ihrem Komfort empfiehlt die Botschaft daher, dass Sie sich einen Termin vorab sichern. Die Terminvergabe ist ab sofort freigeschaltet. Sie erfolgt kostenlos.

    Zur Terminvergabe

Schengen-Karte

Visa für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten

Der tschechische Aufenthaltstitel oder ein tschechisches D-Visum berechtigen immer auch zu einem Aufenthalt in anderen Schengenländern von maximal 90 Tagen pro Halbjahr. Die Erteilung von Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland (sogenannte „Schengenvisa“) an der Botschaft Prag ist daher obsolet geworden. Sofern Ihnen von einer tschechischen Auslandsvertretung ein räumlich beschränktes Visum des  Typs C erteilt worden ist, wird die Botschaft Prag aller Voraussicht nach kein Visum für Deutschland erteilen können. Bitte stellen Sie einen Antrag auf ein Schengenvisum in diesem Fall bei der für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Visa für längere Aufenthalte (über drei Monate) und Erwerbstätigkeit - Arbeitserlaubnis

Sofern Sie sich als visapflichtiger Drittstaater in der Tschechischen Republik aufhalten und einen Aufenthalt über drei Monate (über drei Monate) oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit planen, benötigen Sie bei der Einreise ein nationales deutsches Visum.

Drittstaater benötigen zur Arbeitsaufnahme, Studium, Au-pair-Tätigkeit, Familienzusammenführung eine Arbeitserlaubnis.

Visa Information in English

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